Der VDMA spricht sich für eine aufkommensneutrale CO2-Bepreisung im Maschinenbau aus. Dabei kämpft der Maschinenbau aktuell mit einem Minus bei der Produktion. Wie der VDMA die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie erhalten möchte.
Der Maschinenbau bekennt sich zu den Pariser Klimaschutzzielen. Um diese zu erreichen, ist eine Änderung des bisherigen Systems der Energiebepreisung in Deutschland zwingend notwendig. „Die bestehende Lücke zur Erreichung der nationalen Klimaziele kann aus unserer Sicht nur mit marktwirtschaftlichen Ansätzen geschlossen werden. Und was ist marktwirtschaftlicher als der Preis?!“, sagt Carl-Martin Welcker, Präsident des VDMA. Eine CO2-Bepreisung darf jedoch die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie - insbesondere der energieintensiven Betriebe - nicht gefährden. „Wir dürfen diese Teile unserer Wertschöpfungskette nicht über Gebühr belasten”, betont er.
Gutachten zu CO2-Preisen gibt Anhaltspunkte, auch für Maschinenbauer
Die entscheidende Frage lautet: Wie muss eine CO2-Bepreisung ausgestaltet sein, damit sie die richtige klimapolitische Wirkung entfaltet und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie nicht schädigt? Der VDMA hat dazu ein Gutachten erstellen lassen, das vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) erarbeitet wurde. Es zeigt auf, wie das heutige System der Energiebesteuerung aufkommensneutral umgestaltet werden kann, indem die verschiedenen Energieträger nach ihrem Emissionsgehalt bepreist werden.
Das Kernergebnis des Gutachtens lautet: Energieträger, die CO2-intensiver sind, werden zukünftig höher bepreist als diejenigen, die weniger CO2-intensiv sind. Dadurch wird ein marktwirtschaftlicher Anreiz gesetzt, zukünftig mehr klimafreundliche Energieträger zu verbrauchen. „Es geht also um eine Steuerung des Verbrauches von Energieträgern. Energieträger mit einem geringeren CO2-Ausstoß sollen bevorzugt genutzt werden. Im Ergebnis wird Strom billiger, Kraftstoffe werden teurer“, erläutert der VDMA-Präsident.
Deutliche Unterschiede zu den Schulze-Gutachten
Im Gegensatz zu den jüngst vorgelegten Gutachten des Bundesumweltministeriums arbeitet das VDMA-Gutachten nicht mit einer zusätzlichen Erhöhung der bestehenden Energiesteuersätze, sondern bildet einen neuen, aufkommensneutralen Ansatz ab. Auf diese Weise wird gesichert, dass weder Verbraucher, noch die Industrie bevor- oder benachteiligt werden. Konkret zeigt das VDMA-Gutachten auf, dass Strom nach einer solchen Umgestaltung für alle Nutzer billiger, Heiz- und Kraftstoffe dagegen teurer würden. Die prozentual größte Verteuerung würde Heizöl erfahren, dann folgt Erdgas, dann Diesel.
„Spannend war für uns die Frage nach der Höhe des erforderlichen CO2-Preises. Die Rahmenbedingungen dabei waren, dass die erforderlichen Investitionen in die Infrastruktur auch in Zukunft getätigt werden. Die Höhe der Einnahmen bleibt dem Grunde nach also gleich und liegt nach den Berechnungen im Gutachten bei etwa 80 Milliarden Euro. Es resultiert ein CO2-Preis von 110 Euro pro Tonne“, sagt Welcker.
Darin unterscheidet sich das VDMA-Gutachten entscheidend von den Vorschlägen von Bundesumweltministerin Svenja Schulze: Ihr Weg würde die Staatseinnahmen von 80 Milliarden Euro - oder 110 Euro je Tonne CO2 – zunächst um weitere 35 Euro je Tonne CO2 erhöhen. Diese Erhöhung soll dann umständlich an die Verbraucher zurückerstattet werden.
Europa: Maschinenbauern droht eine Doppelbelastung bei CO2-Preisen
Der mittelständische Maschinenbau ist eine international erfolgreiche Industrie. Um diese Wettbewerbsfähigkeit und die Arbeitsplätze zu sichern, ist es auch im Klimaschutz enorm wichtig, dass die Firmen im Inland nicht gegenüber ihren internationalen Wettbewerbern benachteiligt werden. Deshalb zeigt das Gutachten auch einen europäischen Ansatz zur Umsetzung auf. „Auch hier unterscheidet sich das VDMA-Gutachten deutlich von anderen. Eine europäische Perspektive war uns wichtig, denn unfaire Lastenverteilung hilft weder dem Klima noch der Industrie“, betont der VDMA-Präsident.
Das Gutachten geht davon aus, dass es keine Doppelbelastung der Sektoren geben wird, die bisher bereits dem Emissionshandelssystem (ETS) unterworfen sind. Eine saubere Schnittstelle zwischen dem ETS und einer zukünftigen CO2-Bepreisung wird allerdings keine einfache und schnell zu bewältigende Aufgabe sein – vor allem da der heutige Zertifikatepreis aus dem ETS und der vom Gutachten errechnete CO2-Einstiegspreis deutlich auseinander liegen. Dies auszubalancieren und die volkswirtschaftliche Aufkommensneutralität zu erreichen sind wesentliche Rahmenbedingungen des Modells.
Stand: 16.12.2025
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Maschinbauer fordern mehr politischen Willen bei den Kohlendioxid-Preisen
Das Gutachten ist keine Blaupause, aber es zeigt, dass eine Reform der Abgaben und Umlagen im Sinne des Klimaschutz vonnöten ist. „Das ist eine immense Herausforderung für die politischer Wille gefragt ist. Anstatt hier und da ein bisschen herumzuschrauben, braucht es eine langfristig angelegte Umgestaltung der heutigen Energieträgerbepreisung, die auch im Sinne der Sektorkopplung steht“, sagt Naemi Denz, klima- und energiepolitische Sprecherin des VDMA.
„Wir sprechen immer von der Transformation der Wirtschaft zur Erreichung unserer Klimaschutzziele. Der Maschinenbau leistet dazu schon heute seinen Beitrag und stellt eine Reihe von Klimaschutztechnologien zur Verfügung. Die Transformation gelingt nur, wenn alte Zöpfe staatlicher Vorgaben abgeschnitten werden und endlich auf neue Konzepte umgeschwenkt wird“, betont Denz, die auch Mitglied der VDMA-Hauptgeschäftsführung ist.