Digitale Zwillinge sollen künftig alle Bereiche der Industrie optimieren. Doch wie verlässlich sind sie und was ist zu tun?
(Quelle: Alexander Kirch/Shutterstock)
Wenn digitale Zwillinge die Industrieproduktion beschleunigen, wirft dies auch juristische Fragen auf – etwa nach der Echtheit digitaler Kalibrierscheine. Rechtswissenschaftler der Universität Kassel entwickeln in einem breit aufgestellten Konsortium Grundlagen, die den Einsatz digitaler Zwillinge verlässlich machen sollen.
Der digitale Zwilling ist ein virtuelles Abbild realer Objekte, das sich im Rechner genauso verhält wie das Original in der Realität. Wenn Industrieprodukte in Form digitaler Zwillinge geplant, gebaut, getestet, vermessen und zugelassen werden können, erleichtert und beschleunigt dies den Planungs-, Produktions- und Implementierungsprozess, spart Ressourcen und sichert die Qualität der Produkte in ihrer Nutzung. Wie sichere und robuste Messsysteme zur Kalibrierung, Zulassung und Qualitätssicherung komplexer Industrieprodukte mit Hilfe digitaler Zwillinge entstehen können, untersucht ein Konsortium von 12 Partnern unter Beteiligung der Universität Kassel. Sie führen seit dem 1. August 2020 das Forschungsprojekt „Sichere und robuste kalibrierte Messsysteme für die digitale Transformation (GEMIMEG)“ über die nächsten drei Jahre mit Unterstützung des Bundeswirtschaftsministeriums durch.
Warum der juristisch sichere digitale Zwilling Standards braucht
Der Fokus des Projekts GEMIMEG liegt in der Metrologie (Kalibrierung, Referenzierung, Einmessung), also Vertrauens- und Qualitätsinformationen über Messgeräte, Sensornetzwerke, digitale Zwillinge und Datenanalysemethoden. Ziel des Gesamtprojekts ist, mit den zu erarbeitenden Lösungen wertvolle und verwertbare Standards zu schaffen und dadurch die digitale Transformation in der Industrie zu unterstützen. Durch die Forschungen in GEMIMEG entstehen unter anderem immer komplexere Systemverbünde aus Sensoren und Aktoren höchster Qualität, z.B. verbaut in der pharmazeutischen Industrie und anderen Prozessindustrien, in Fahrzeugen, Geräten, in Maschinen oder an Arbeitsplätzen.
Messdaten müssen in solchen Anwendungsfeldern gleichzeitig verschiedenen Zwecken dienen: klassisch für lokale Regelung und zentrale Leittechnik, aber parallel auch für Monitoring, um Güteparameter für andere Sensorwerte zu bestimmen, in Sensorverbünden, zwischen Fertigungsmodulen und in vielen anderen Kontexten.
So entsteht eine rechtsichere Mess- und Kalibrierstrecke
Das Gesamtziel von GEMIMEG ist, eine sichere, durchgängige, rechtsgemäße und rechtsverträgliche Ende-zu-Ende Verfügbarkeit von Informationen für die Umsetzung von zuverlässigen, vernetzten Messsystemen zu entwickeln. Zwei wesentliche Aspekte sind dabei die digitale Verfügbarkeit verlässlicher und vertrauenswürdiger Informationen über Messgeräte und Messdaten sowie die sichere und robuste Orchestrierung von Messsystemen. Damit einher geht die Entwicklung einer digitalen Metrologie im Sinne einer durchgängig digitalisierten, rückführbaren, rechtssicheren Mess- und Kalibrierkette für komplexe Sensornetzwerke.
Digitaler Zwilling – digitaler Kalibrierschein
„Das Industrieprodukt wird nach Tests am digitalen Zwilling unter der Bedingung zugelassen oder ausgeliefert, dass bestimmte Messdaten des digitalen Zwillings vom Original eingehalten werden. Diese relevanten Messdaten werden im digitalen Kalibrierschein festgehalten. Als digitale Daten können sie an das Originalprodukt übermittelt werden und bei diesem für eine Selbstkalibrierung verwendet werden.
„Wie aber kann sichergestellt werden, dass das dem zugelassenen digitalen Zwilling entspricht? Wie kann sichergestellt werden, dass der digitale Kalibrierschein nicht unerkannt verändert wird? Wie kann die Qualität von und das Vertrauen in die Messdaten gewährleistet werden?“, fragt Prof. Dr. Alexander Roßnagel von der Universität Kassel. Er leitet die Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) im Wissenschaftlichen Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG), die diesen Fragen im rechtswissenschaftlichen Teilprojekt der Universität Kassel nachgeht.
Nur sichere Daten sind Gold wert
In GEMIMEG-II leistet provet integrative Forschung und Beratung zu Rechtsfragen des elektronischen Geschäftsverkehrs, der elektronischen Verwaltung, des Datenschutzes, der Produkthaftung, der Beweisführung sowie von Vertrauensdiensten und der IT-Sicherheit. „Die Qualität der gewonnenen Daten und die Belastbarkeit der davon abgeleiteten Aussagen und Schlüsse sind von zentraler Bedeutung, insbesondere für die Industrie und den elektronischen Rechtsverkehr“, so Paul C. Johannes, stellvertretender Geschäftsführer von provet und wissenschaftlicher Mitarbeiter im rechtswissenschaftlichen Teilprojekt. „Die verlässliche und rechtsichere Feststellung und Sicherung der Datenqualität ist dabei die Voraussetzung, um Daten als Wirtschaftsgut erfolgreich einsetzen zu können.“
Stand: 16.12.2025
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Der sichere digitale Zwilling
Die rechtsgemäße und rechtsverträgliche Gestaltung der in GEMIMEG-II zu entwickelnden Technologien und Techniken wird durch die durchgängige und integrative rechtswissenschaftliche Begleitung durch provet sichergestellt. Außerdem werden die Gestaltungsvorschläge bereits in die technischen Entwicklungen einfließen und dort in juristischen Simulationsstudien rechtlich evaluiert. Dies wird Vertrauen in die ansonsten im elektronischen Rechtsverkehr und der elektronischen Verwaltung noch ungetesteten Technologien schaffen. Ziel ist Rechtssicherheit und Grundrechtsschutz für Unternehmen, Behörden, Arbeitnehmer und Kunden. Der gestalterische und zugleich evaluierende Ansatz macht das Projekt besonders praxisrelevant.