Cybersicherheit

Nicht auf die lange Bank schieben

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Zukunftssicher konstruieren mit MVO und CRA

Die Maschinenverordnung (MVO) und der Cyber Resilience Act (CRA) stellen Hersteller und Betreiber von Maschinen und Anlagen sowie Zulieferer von Komponenten und Systemen vor große Herausforderungen. Während die MVO ab 2027 EU-weit rechtsverbindlich wird, tritt die von der CRA geforderte Meldepflicht bestehender Sicherheitslücken und Cyber-Attacken bei vernetzten Komponenten und Systemen schon 2026 in Kraft. Grund genug für Unternehmen, sich frühzeitig auf die erforderlichen und umfangreichen Maßnahmen vorzubereiten.

Das Konstruktionsleiter-Forum SPOTLIGHT, das am 14. Oktober 2025 in Würzburg stattfindet, schärft das Bewusstsein für die Anforderungen sowie deren Konsequenzen, die auf Unternehmen zukommen und zeigt auf, wie sie ihre Entwicklungsabteilungen und Prozesse in Zukunft aufstellen müssen. Der frühe Vogel fängt den Wurm: Wer sich bis zum 15. Juli 2025 anmeldet, erhält Frühbucherrabatt.

Die Vorgaben der Maschinenverordnung

Insbesondere der Anhang III – 1.1.9 der neuen MVO, die ab dem 20. Januar 2027 in Kraft tritt, befasst sich speziell mit dem Schutz gegen Korrumpierung: Durch den Anschluss oder die Kommunikation mit einer „anderen Einrichtung“ keine gefährlichen Situationen entstehen dürfen. Maschinen und Systeme müssen so konzipiert und gebaut sein müssen, dass sie mit anderen Geräten oder Netzwerken kommunizieren können, ohne dass dadurch Sicherheitsrisiken entstehen. Die Software für den Betrieb der Maschine oder des Systems muss zudem so gestaltet sein, dass sie vor Manipulationen geschützt ist, etwa durch Verwendung von Verschlüsselungstechnologien, von Sicherheitsprotokollen und das regelmäßige Aktualisieren der Software. Diese Anforderungen gelten sowohl für die Hersteller von Maschinen und Sicherheitsbauteilen als auch Betreiber.

Der Cyber Resilience Act

Der Cyber Resilience Act (CRA) gilt für alle Produkte, die direkt oder indirekt mit einem anderen Gerät oder Netzwerk verbunden sind. Dies umfasst sowohl Hardware als auch Software. Der Schutz erstreckt sich über den gesamten Produktlebenszyklus: von der Planung über das Design, die Entwicklung bis hin zur Wartung der Produkte. Diese Verpflichtungen gelten für alle Stufen der Wertschöpfungskette. Ab dem vollumfänglichen Inkrafttreten des CRA im Dezember 2027 zeigen Produkte mit der CE-Kennzeichnung an, dass sie den Schutzzielen der Gesetzgebung entsprechen. Dies ermöglicht den Verwendern der Produkte anschließend, weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Cyber Security abzuleiten. Einige Regelungen, wie beispielsweise die Benennung von Konformitätsbewertungsstellen, treten bereits am 11. Juni 2026 in Kraft.

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