Coronavirus: Diesen Einfluss hat Covid-19 auf die Gefährdungsbeurteilung

Verantwortlicher Redakteur:in: Rainer Trummer 1 min Lesedauer

Das Coronavirus scheint länger als erhofft zu bleiben. Was Unternehmer jetzt bei der betrieblichen Gefährdungsbeurteiluing beachten müssen.

(Quelle:  I am Nikom/Shutterstock)
(Quelle: I am Nikom/Shutterstock)
  • Coronavirus: BGHM weist auf geänderte Gefährdungslage hin

  • Unternehmerinnen und Unternehmer müssen die derzeitige Infektionsgefährdung berücksichtigen

Wie die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) ihren Mitgliedsunternehmen in einer aktuellen Meldung nahelegt, müssen Unternehmerinnen und Unternehmer jetzt die derzeitige Infektionsgefährdung durch das Coronavirus auch in ihrer Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen und diese entsprechend aktualisieren.

Grundsätzlich gelte, dass die von den staatlichen Stellen festgestellte Infektionsgefährdung durch das Coronavirus zugleich auch eine Gefährdung für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ist. Diese Gefährdung wird damit Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mitteilt.

Änderungen durch Coronavirus: Wie Arbeitgeber Sicherheit erlangen können

Die Gefährdungsbeurteilung muss also entsprechend aktualisiert, die Schutzmaßnahmen angepasst und deren Wirksamkeit überprüft werden. Der kürzlich vom BMAS veröffentlichte Sars-CoV-2-Arbeitsschutzstandard gibt Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern dabei Sicherheit bei der Auswahl und Umsetzung geeigneter Maßnahmen, beispielsweise organisatorische Regelungen zur Minimierung von Kontakten zwischen Beschäftigten.

Praxisnahe und alltagstaugliche Hilfestellungen

Die Handlungshilfen der BGHM zum Schutz vor Coronaviren konkretisieren den Inhalt des Arbeitsschutzstandards branchenspezifisch. Unternehmensverantwortliche finden auf einen Blick den branchenspezifischen Bezug zu der jeweiligen Aussage. Die Handlungshilfen geben damit wichtige Hilfestellungen, um die Schutzmaßnahmen praxisnah und alltagstauglich umzusetzen.

Darüber hinaus können in den von den Bundesländern erlassenen Verordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus (Sars-CoV2) Schutzmaßnahmen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gefordert werden, die ebenfalls zu beachten sind.

Die Handlungshilfen können auf der Homepage der BGHM heruntergeladen werden. Die Seite wird kontinuierlich um weitere branchenspezifische Handlungshilfen ergänzt.

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